Eine Familie wird beim Jugendamt angeschwärzt, ihre Kinder misshandelt zu haben. Zu Unrecht, wie sich sehr rasch herausstellt. Wer die Falschbehauptung in die Welt gesetzt hat, dürfen die Eltern nicht erfahren. Das Jugendamt gibt den Namen nicht heraus und das Regensburger Verwaltungsgericht entschied: Auch üble Denunzianten genießen Datenschutz.
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